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Kommunalwahlen am 14.09.2025

Informationen über die Kommunalwahlen im September 2025

Am 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen statt.

Auf dieser Seite und auf weiteren Seiten stellen wir Ihnen nach und nach aktuelle Informationen rund um die anstehenden Wahlen zur Verfügung.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Wahlamt, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0 23 04 / 104-234 an oder senden Sie eine E-Mail an wahlen(at)stadt-schwerte.de.

Bei den verbundenen Kommunalwahlen werden der Bürgermeister der Stadt Schwerte, der Rat der Stadt Schwerte und Mitglieder des Kreistages sowie der Landrat gewählt. Außerdem finden zeitgleich die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie die Wahl des Integrationsrates der Stadt Schwerte statt.

Jede*r Wähler*in hat bei den verbundenen Kommunalwahlen für jede Wahl eine Stimme. Mit der Stimmabgabe für den Bewerber im Wahlbezirk wird auch die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.

Wahlberechtigung zur Kommunalwahl

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (d. h. am 14.09.2009 oder früher geboren sind)
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025 in Schwerte eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weiterhin ist es erforderlich, dass Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Schwerte eingetragen sind. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. August eingesehen werden.

Personen, die nicht im Melderegister verzeichnet aber trotzdem wahlberechtigt sind, z. B. von der Meldepflicht befreite Unionsbürger, können bis zum 29.08.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Anfang August online beantragt werden. Darüber hinaus wird es auch wieder die Möglichkeit geben, die Unterlagen direkt im Rathaus abzuholen. Der Link für die Onlinebeantragung, sowie weitere Informationen zum Thema Briefwahl werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Die Einteilung der Wahlbezirke/Stimmbezirke finden Sie hier.

Die Niederschriften der Sitzung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge finden Sie hier.

Informationen zum Thema Wahlhelfer*innen finden Sie hier.

Informationen zur Integrationsratswahl finden Sie hier.

wahlen(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: Bürgersaal
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Julia.Urban(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 101
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
daniel.lindemann(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

Raum: 014
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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TagUhrzeit
Montag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch:07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag:07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Briefwahl, Wahlscheinbeantragung