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Kfz-Unfall/Unfälle mit Dienstfahrzeugen der Stadt Schwerte (Bericht)

Wenn Sie einen Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug der Stadt Schwerte hatten und der Fahrer des städtischen Fahrzeuges den Unfall verursacht oder mitverursacht hat, können Sie gegen die Stadt Schwerte Schadenersatzansprüche bei dem Bereich Recht und Vergaben schriftlich geltend machen.

Bei der Abwicklung können Rückfragen insbesondere unter Berücksichtigung Ihrer Schadensminderungspflicht erforderlich werden. Da durch den Bereich Recht und Vergaben Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts durchgeführt werden müssen, bedenken Sie bitte, dass diese entsprechende Bearbeitungszeit erfordern.

  • ausführliche Schilderung des Sachverhalts unter Angabe von
    • genauem Schadensort (ggf. mit Skizze u. Foto)
    • Schadenshergang,
    • Schadenstag und Uhrzeit,
    • Zeugen, die ggf. den Vorfall beobachtet haben,
    • Schadensumfang,
    • Nachweis der Schadenshöhe durch Reparaturrechnung oder Kostenvoranschlag (Sachverständigengutachten sind bei Totalschäden und nach Rücksprache erforderlich),
    • ggf. Vorsteuerabzugsberechtigung und
    • Bankverbindung.
Marco.Gosewinkel(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-485
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Rathaus I

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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Verkehrsunfall, Unfall, Schmerzensgeld, Haftpflichtansprüche, Schadenersatzansprüche