Anliegen A - Z

Kampfmittelbelastung für Grundstücke (Antrag auf Prüfung)

Bearbeitung von Kampfmittellmeldungen, Erteilung der Kampfmittelfreiheit bei Bauvorhaben, Kampfmittelräumung

Sie haben bei Gartenarbeiten oder Bodeneingriffe (gleich welcher Art) Gegenstände gefunden, die Sie nicht zuordnen können und die Ihnen verdächtig erscheinen? Dann nehmen Sie bitte umgehend mit dem Ordnungsamt Kontakt auf und halten Personen und Tiere von der Fundstelle fern. Außerhalb unserer Dienstzeit werden Munitionsfunde von der Polizei an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, sind Sie verpflichtet, die Geeignetheit Ihres Grundstückes nachzuweisen. Zu diesen Kriterien zählt auch der Nachweis auf Kampfmittelfreiheit auf dem zu bebauenden Grundstück. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf und nicht erst bei Bauantragstellung, da ein möglicher Teil des Verfahrens die Luftbildauswertung sein kann, für die zur Zeit eine Vorlaufzeit von ca. vier Monaten einzukalkulieren ist.

Ordnungsbehördengesetz
Kampfmittelverordnung
Technische Richtlinien zur Kampfmittelbeseitigung NRW

Andrew.Bartmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-351
Details

Rathaus II

Raum: 126
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Bombenfund, Munition