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Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht jeder natürlichen Person den Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen, insbesondere ein allgemeines, verfahrensunabhängiges Akteneinsichtsrecht.

Damit soll staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar werden. Dies entspricht dem Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürger*innen steht. Es gibt - einige wenige - Einschränkungen, z.B. hinsichtlich der Datenschutzrechte Dritter oder auch Belange der inneren Sicherheit.

  • Je nach Aufwand können für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG vorgenommen werden, je nach Aufwand Gebühren erhoben werden
  • Die Ablehnung eines Antrages auf Informationszugang ist hingegen gebührenfrei.
Katrin.Wehrhahn(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104 - 341
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Sandra.Brinkmann(at)stadt-schwerte.de
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Informationsfreiheit, Informationszugang, Akteneinsicht