Anliegen A - Z

Grundsteuern

Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
    oder
  • bebaut oder unbebaut ist, gewerblich genutzt oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).

Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.

Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Schwerte betragen zur Zeit für

  • die Grundsteuer A 1.150 %
  • die Grundsteuer B 1.071 %
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Buchstaben "A - K"
daniela.boehnigk(at)stadt-schwerte.de

Rathaus II

Raum: 221
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Buchstaben "L - Z"
Anja.Scheiwe(at)stadt-schwerte.de

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Grundbesitzabgaben, Eigentümerwechsel, Entwässerung, Strassenreinigung , Winterdienst