Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder
Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.
Infoblatt zum Grundbesitzabgabenbescheid
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Schwerte betragen zur Zeit für
Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder
Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.
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Daniela
Böhnigk
Standard
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Linda
Lew-Brehmer
Standard
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Versteuert wird jeder Grundbesitz, der entweder
Den Einheitswert eines Grundstückes legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert wird durch das Finanzamt der so genannte Grundsteuermessbetrag ermittelt, der dann von der Stadt Schwerte mit dem gültigen Grundsteuerhebesatz (Steuersatz) multipliziert wird.
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
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