Auf Antrag können natürliche und juristische Personen (Firmen) Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters bekommen.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie Auskunft für eine Behörde, ist der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift anzugeben. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann dorthin geschickt.
Seit dem 01.10.2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Bundeszentralregister (Informationen)
Weiter zum Bundeszentralregister (Online-Antrag)
Personen die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an folgende Adresse:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
Telefon 0 18 88 / 583-4820 oder -4821, -4822, -4823
Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Bearbeitung sind ca. zwei Wochen einzuplanen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Halil
Meral
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Martina
Buhl
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Filomena
Interlandi
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Michaela
Struwe
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Petra
Zielony
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Auf Antrag können natürliche und juristische Personen (Firmen) Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters bekommen.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie Auskunft für eine Behörde, ist der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift anzugeben. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann dorthin geschickt.
Seit dem 01.10.2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Bearbeitung sind ca. zwei Wochen einzuplanen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.