Auf Antrag können natürliche und juristische Personen (Firmen) Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters bekommen.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie Auskunft für eine Behörde, ist der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift anzugeben. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann dorthin geschickt.
Seit dem 01.10.2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Bundeszentralregister (Informationen)
Weiter zum Bundeszentralregister (Online-Antrag)
Personen die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an folgende Adresse:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
Telefon 0 18 88 / 583-4820 oder -4821, -4822, -4823
Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Bearbeitung sind ca. zwei Wochen einzuplanen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.
Martina
Buhl
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Filomena
Interlandi
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Claudia
Jesser
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Michaela
Struwe
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Petra
Zielony
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
nur Terminvergabe
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr | nachmittags nur Terminvergabe
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Auf Antrag können natürliche und juristische Personen (Firmen) Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters bekommen.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie Auskunft für eine Behörde, ist der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift anzugeben. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann dorthin geschickt.
Seit dem 01.10.2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Bundeszentralregister (Informationen)
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Personen die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an folgende Adresse:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
Telefon 0 18 88 / 583-4820 oder -4821, -4822, -4823
Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Bearbeitung sind ca. zwei Wochen einzuplanen.
Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.