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Gewerbezentralregisterauskunft

Auf Antrag können natürliche und juristische Personen (Firmen) Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters bekommen.

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Der Antrag für eine natürliche Person ist persönlich zu stellen. Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person gestellt werden. Bei Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden. Benötigen Sie Auskunft für eine Behörde, ist der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift anzugeben. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann dorthin geschickt.

Seit dem 01.10.2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Bundeszentralregister (Informationen)
Weiter zum Bundeszentralregister (Online-Antrag)

Personen die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an folgende Adresse:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn

Telefon 0 18 88 / 583-4820 oder -4821, -4822, -4823

Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Für die Bearbeitung sind ca. zwei Wochen einzuplanen.

  • 13,00 Euro

Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde 
  • Verwendungszweck
  • Für juristische Personen muss der Antrag vom Geschäftsführer mit dem aktuellen Handelsregisterauszug gestellt werden.