Gewerbetreibende werden zu einer Gewerbesteuer veranlagt. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag.
Zur Errechnung der Gewerbesteuer wird der vom Finanzamt für ein Jahr festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz (Steuersatz) der Gemeinde multipliziert. Die Gemeinde ist an die Festsetzung des Finanzamtes gebunden. Daher sind evtl. Einwendungen gegen die Steuerpflicht oder die Höhe des Messbetrages an das zuständige Betriebsfinanzamt zu richten.
Auf die zu zahlende Gewerbesteuer sind Vorauszahlungen zu entrichten und zwar in der Regel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel. Vorauszahlungen werden grundsätzlich an die letzte Veranlagung angepasst.
Möchten Sie die Gewerbesteuer von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann finden Sie weiter unten das Formular für die Einzugsermächtigung.
Linda
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Auf die zu zahlende Gewerbesteuer sind Vorauszahlungen zu entrichten und zwar in der Regel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel. Vorauszahlungen werden grundsätzlich an die letzte Veranlagung angepasst.
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