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Genehmigungsfreigestellte Gebäude, überdachte Stellplätze und Garagen und Fahrradabstellplätze

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes können

  1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-3 ( Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 Metern (Fußbodenoberkante über Geländeoberfläche)),
  2. sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (Gebäude bis zu 7 Meter Höhe und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 200 qm) sowie
  3. Nebengebäude und Nebenanlagen für Gebäude nach Nr. 1 und 2 ohne Baugenehmigung (Genehmigungsfreistellung) errichtet werden. Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen und die Erschließung muss gesichert sein.

Sie reichen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein, um die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem Bebauungsplan zu belegen; eine bauordnungsrechtliche Prüfung findet nicht statt. Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.  

Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie nach einem Monat mit den Bauarbeiten beginnen. Soll mit der Ausführung mehr als 3 Jahre nach Ablauf des vorgenannten Monats begonnen werden, ist eine erneute Bauvorlage an die Gemeinde erforderlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, erklärt die Stadt Schwerte, dass das Baugenehmigungsverfahren erforderlich wird.

  • Bei vorzeitiger Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: 50,00 Euro
  • Lageplan/amtlicher Lageplan
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
  • Bauzeichnungen
  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    gem. § 63 BauO NRW 2018 zur Vorlage bei der Gemeinde

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier

Untere Bauaufsichtsbehörde Schwerte (westlich der Hörder Straße)
lea.bochmann(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-618
Details

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtbehörde Schwerte (östlich der Hörder Straße)
Andrea.Driller(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-674
Details

Rathaus I

Raum: 323
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Wandhofen und Rosen und Wiederkehrende Prüfungen
Astrid.Brieke(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-617
Details

Rathaus I

Raum: 313
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Ergste und Villigst
martina.bothin-buhl(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-620
Details

Rathaus I

Raum: 319
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Untere Bauaufsichtsbehörde Westhofen, Geisecke und Altlichtendorf
Marina.Noecker(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-664
Details

Rathaus I

Raum: 316
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
67'er Verfahren, Freigestellte Vorhaben
Überdachte Stellplätze
Garagen und Fahrradabstellplätze