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Geburtsanmeldung

Bei Geburten in Krankenhäusern ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, die Geburt des Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.

In der Regel erhalten Sie die Geburtsanzeige in der Aufnahme des Marienkrankenhauses Schwerte ausgehändigt und melden damit Ihr Kind beim Standesamt Schwerte an. Bitte beachten Sie, dass Sie als Eltern auf der Rückseite diese Geburtsanzeige für die Vornamenswahl unterschreiben müssen.

Bei einer Hausgeburt sind Sie als Elternteil, wenn Sie sorgeberechtigt sind, an erster Stelle verpflichtet Ihr Kind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzumelden. Daneben kann das Kind auch von jeder anderen Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist, angemeldet werden.

  • Nach der Beurkundung erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Geburtsurkunde für die Beantragung des Kinder-, Eltern- und Mutterschaftsgeldes.
  • Eine Geburtsurkunde kostet 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück.
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.
    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!

Liebe Eltern! 

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.

Damit Ihr Baby beim Standesamt registriert werden kann bitten wir Sie, uns die nötigen Dokumente (siehe Diagramm) vorab zu mailen (Achtung maximale Größe pro Mail: 10 MB). Wir bereiten alles vor, und Sie erhalten von uns innerhalb kurzer Zeit Nachricht, wann und wie Sie die Urkunden bei uns abholen können. 

Ihr Team vom Standesamt Schwerte
standesamt@stadt-schwerte.de

Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
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