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Führungszeugnis/ erweitertes Führungszeugnis

"NORMALES" FÜHRUNGSZEUGNIS

Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde). Es dient, z.B. bei der Arbeitsaufnahme, im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit. Es bescheinigt, dass keine Vorstrafe vorliegt.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das Führungszeugnis für 

  • private Zwecke (Belegart N) benötigt wird oder 
  • ob es einer Behörde in einem Verwaltungsverfahren unmittelbar übersandt werden soll (Belegart O).

Sie können das "normale" Führungszeugnis beim Bürgerservice, aber auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.

Weiter zum Bundesamt für Justiz (Informationen)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (Online-Antrag)

"ERWEITERTES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Eine Privatperson kann auch neben dem "normalen" Führungszeugnis ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (auch hier im Bürgerservice - nicht online möglich) beantragen (§ 30 a i.V.m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das "erweiterte" Führungszeugnis für 

  • private Zwecke (Belegart NE) benötigt wird oder 
  • ob es einer Behörde in einem Verwaltungsverfahren unmittelbar übersandt werden soll (Belegart OE).

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine Privatperson einen Antrag auf eine Erteilung eines behördlichen Führungszeugnisses zur vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht stellen kann.

Sie können das "erweiterte" Führungszeugnis ebenfalls mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.

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Weiter zum Bundesamt für Justiz (Online-Antrag)

Wohnen Sie im Ausland? 
Dann richten Sie den Antrag schriftlich unmittelbar an:

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
Telefon: 0 18 88 / 583-4820, -4821, -4822, -4823.

Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. zwei Wochen.

  • 13,00 Euro
  • Ermäßigung:
    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. dem SGB II, SGB XII und AsylbLG

Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.

Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Persönliches Erscheinen beim Antrag für das "erweiterte" Führungszeugnis ist notwendig
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • gesetzlichen Vertreter,ist auch antragsberechtigt
  • es kann KEINER niemand mit der Antragstellung bevollmächtigt werden
  • Bundespersonalausweis/Reisepass

Zusätzlich bei Führungszeugnis für Behörden (Belegart O):

  • genaue Anschrift der Behörde
  • Zweck bzw. Aktenzeichen der Behörde

Zusätzlich bei erweiterten Führungszeugnissen (unabhängig von der Belegart):

  • schriftlichen Nachweis, dass es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handeln muss, ausgestellt von der Stelle, der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll; es muss ebenfalls der Name der beantragenden Person aus dem Schreiben hervorgehen
Polizeiliches Führungszeugnis
erweitertes Führungszeugnis