"NORMALES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde). Es dient, z.B. bei der Arbeitsaufnahme, im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit. Es bescheinigt, dass keine Vorstrafe vorliegt.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das Führungszeugnis für
Sie können das "normale" Führungszeugnis beim Bürgerservice, aber auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
Weiter zum Bundesamt für Justiz (Informationen)
Weiter zum Bundesamt für Justiz (Online-Antrag)
"ERWEITERTES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Eine Privatperson kann auch neben dem "normalen" Führungszeugnis ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (auch hier im Bürgerservice - nicht online möglich) beantragen (§ 30 a i.V.m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das "erweiterte" Führungszeugnis für
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine Privatperson einen Antrag auf eine Erteilung eines behördlichen Führungszeugnisses zur vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht stellen kann.
Sie können das "erweiterte" Führungszeugnis ebenfalls mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
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Wohnen Sie im Ausland?
Dann richten Sie den Antrag schriftlich unmittelbar an:
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
Telefon: 0 18 88 / 583-4820, -4821, -4822, -4823.
Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. zwei Wochen.
Zusätzlich bei Führungszeugnis für Behörden (Belegart O):
Zusätzlich bei erweiterten Führungszeugnissen (unabhängig von der Belegart):
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
"NORMALES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde). Es dient, z.B. bei der Arbeitsaufnahme, im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit. Es bescheinigt, dass keine Vorstrafe vorliegt.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das Führungszeugnis für
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"ERWEITERTES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Eine Privatperson kann auch neben dem "normalen" Führungszeugnis ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (auch hier im Bürgerservice - nicht online möglich) beantragen (§ 30 a i.V.m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das "erweiterte" Führungszeugnis für
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine Privatperson einen Antrag auf eine Erteilung eines behördlichen Führungszeugnisses zur vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht stellen kann.
Sie können das "erweiterte" Führungszeugnis ebenfalls mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
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Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. zwei Wochen.
Zusätzlich bei Führungszeugnis für Behörden (Belegart O):
Zusätzlich bei erweiterten Führungszeugnissen (unabhängig von der Belegart):
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Halil
Meral
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Martina
Buhl
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Filomena
Interlandi
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Brigitte
Osthoff
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Michaela
Struwe
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Petra
Zielony
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Miriam
Cichon
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
"NORMALES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Im Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde). Es dient, z.B. bei der Arbeitsaufnahme, im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit. Es bescheinigt, dass keine Vorstrafe vorliegt.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das Führungszeugnis für
Sie können das "normale" Führungszeugnis beim Bürgerservice, aber auch mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
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"ERWEITERTES" FÜHRUNGSZEUGNIS
Eine Privatperson kann auch neben dem "normalen" Führungszeugnis ein erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (auch hier im Bürgerservice - nicht online möglich) beantragen (§ 30 a i.V.m. § 30 Bundeszentralregistergesetz - BZRG), welches über Personen erteilt werden kann die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob das "erweiterte" Führungszeugnis für
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine Privatperson einen Antrag auf eine Erteilung eines behördlichen Führungszeugnisses zur vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht stellen kann.
Sie können das "erweiterte" Führungszeugnis ebenfalls mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragen.
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Wohnen Sie im Ausland?
Dann richten Sie den Antrag schriftlich unmittelbar an:
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Dienststelle Bundeszentralregister
53169 Bonn
Telefon: 0 18 88 / 583-4820, -4821, -4822, -4823.
Der Antrag wird nach Entrichtung der Gebühr an den Generalbundesanwalt - Bundeszentralregister - in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Bearbeitungsdauer eines Führungszeugnisses beläuft sich auf ca. zwei Wochen.
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist in geeigneter Weise (z.B. Bewilligungsbescheid) nachzuweisen.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Zusätzlich bei Führungszeugnis für Behörden (Belegart O):
Zusätzlich bei erweiterten Führungszeugnissen (unabhängig von der Belegart):