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Förderprojekt „Bushaltestellenprogramm"

Alle wesentlichen Regelungen zur Beförderung von Personen sind im Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) festgelegt. Demnach ist es die Aufgabe des ÖPNV, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr sicherzustellen. Das Gesetz weist die zuständige Genehmigungsbehörde an, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufgabenträgern und verantwortlichen Verkehrsunternehmen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit ÖPNV zu gewährleisten.

Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Novelle des PBefG enthält neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie setzt weitreichendere Anforderungen an die Beachtung der Belange körperlich eingeschränkter Menschen. Die Aufgabenträger werden verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis zum 01.01.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen.

Diese Zielstellung ist nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel zu begrüßen. Dem Mobilitätsbedarf von allen Bürgern soll weitgehend entsprochen werden. Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr Komfort und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, unabhängig von speziellen Bedürfnissen oder einer möglichen temporären oder dauerhaften Behinderung.

Um den Vorgaben der Novelle des PBefG nachzukommen, hat die Stadt Schwerte auf Basis des Nahverkehrsplans des Kreises Unna ein Bushaltestellenprogramm aufgestellt. Dieses dient als Leitlinie für den sukzessiven Umbau und die Erneuerung der Bushaltestellen im Schwerter Stadtgebiet nach den Anforderungen der Barrierefreiheit. Das Bushaltestellenprogramm trifft Aussagen zu der zukünftigen baulichen Ausgestaltung und der standardmäßig vorzuhaltenden Ausstattung der Bushaltestellen.

Damit mobilitätseingeschränkte Personen den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, genügt es nicht nur die Fahrzeuge barrierefrei auszustatten. Die Quantität der bestehenden Haltestellen erlaubt keine kurzfristige und flächendeckende barrierefreie Umgestaltung aller Haltestellen. Deshalb wurde anhand ausgewählter Kriterien eine Priorisierung der Haltestellen vorgenommen. So kann sichergestellt werden, dass die Haltestellen mit besonderen Bedarfen und mit hoher Relevanz für eingeschränkte Personen vorrangig umgebaut werden.

Die Maßnahmen werden durch Mittel der ÖPNV-Infrastrukturförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen anteilsmäßig finanziert.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: www.bmvi.de

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mhkbg.nrw

Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe: www.nwl-info.de

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