Jonas
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Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 193 „Am Dohrbaum“ ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs zugunsten einer gewerblichen Entwicklung durchzuführen. Die Darstellung ist von einer gemischten Baufläche gem. §1 (1) Nr. 2 BauNVO sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB in eine gewerbliche Baufläche zu ändern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte sowie digital statt. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
Ziel des Vorhabens ist es, eine der letzten im Flächennutzungsplan ausgewiesenen unbebauten Gewerbeflächen einer Bebauung zuzuführen und zu entwickeln. Die Ortslage nahe der Stadtgrenze zu Dortmund sowie die Anbindung an die Bundesautobahn A1 und an die Bundesstraße B236 begünstigen den Standort des Gewerbegebiets. Vorrangig sollen sich künftig nicht-störende Gewerbebetriebe ansiedeln können, um das angrenzende Wohnumfeld vor Lärm- und Geruchsimmissionen zu schützen. Der im Flächennutzungsplan festgesetzte Grünstreifen im Osten des Geltungsbereiches bleibt größtenteils erhalten und sorgt für eine Trennung zwischen der Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet. Gleichzeitig wird durch den Grünstreifen eine Fuß- und Radwegeverbindung von Norden nach Süden ausgebaut, unter anderem mit Anschlüssen an den „Alten Dortmunder Weg“ und an die Straße „Am Dohrbaum“.
Mit einer Informationsveranstaltung sollten die BürgerInnen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und Gelegenheit zur Erörterung erhalten. Hierzu lud die Stadt Schwerte und die TechnoPark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH am 18.03.2025 in das Technologiezentrum, Lohbachstraße 12, 58239 Schwerte ein. Anschließend lagen die Planunterlagen vom 24.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 während der Dienststunden im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31 vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten bestand ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen.
Die Veröffentlichung im Internet erfolgte auf der Internetseite Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte
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