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Flächennutzungsplan, 24. Änderung "Feuerwehr Ergste"

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 beschlossen, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 207 “Feuerwehr Ergste” durchzuführen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel zu beteiligen.

Der Entwurf der 24. Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines 14-tägigen Aushangs vom 08.12.2025 bis 22.12.2025 während folgender Zeiten:

montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr 
freitags                                 von 8:00 bis 12:00 Uhr

im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift im Planungsamt vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Zeitgleich erfolgt eine Veröffentlichung und Beteiligungsmöglichkeit unter folgendem Link: Bürgerbeteiligungen | Beteiligung NRW Stadt Schwerte bis zum 09.01.2026.

Die Kommunalagentur NRW hat im Brandschutzplan 2019 für den Standort Ergste ausgeführt, dass ein Grundstück zu erwerben ist, um anschließend einen Neubau zu errichten. Durch den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses wird somit der bisherige Standort in Ergste an der Kirchstraße aufgegeben. Dieses erfüllt aufgrund seiner Gebäudestruktur und der Gebäudesubstanz nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Zudem lassen sich im Bestand nicht die Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und die Jugendfeuerwehr unterbringen.

Auf der Fläche an der Letmather Straße Ecke Gillstraße, südlich der Justizvollzugsanstalt, soll ein eingeschossiger Baukörper mit einer Gesamtfläche von ca. 1.150 m² entstehen. Dieser beinhaltet neben den Garagen für die Feuerwehrautos auch Schulungs- und Lagerräume. Des Weiteren sind zwei Übungsflächen geplant. Die Erschließung erfolgt über die Letmather Straße mit zwei Ein- und Ausfahrten. Die nördliche Ein- und Ausfahrt dient dabei als Erschließung für Personenkraftwagen, die südliche Erschließung als „Alarmausfahrt“ für Feuerwehrautos.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte zu ändern. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Darstellung ist von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" zu ändern.

jonas.laecke(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I

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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
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Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung