Seit dem 01.01.1996 ist in Schwerte bei Bauanträgen eine Bescheinigung über die entwässerungstechnisch gesicherte Erschließung (Entwässerungstechnische Stellungnahme) bei der Stadtentwässerung Schwerte GmbH (SEG) zu beantragen. Diese Bescheinigung ist Teil der Baugenehmigung.
Die Entwässerungsgebühren werden durch den Abwasserbetrieb Schwerte -AöR- (Liethstr. 36, 58239 Schwerte) erhoben und festgesetzt.
Dies ist ein externes Anliegen:
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Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Ortsrecht:
Ortsentwässerungssatzung der Stadt Schwerte
Gebührensatzung des Abwasserbetriebes Schwerte (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Seit dem 01.01.1996 ist in Schwerte bei Bauanträgen eine Bescheinigung über die entwässerungstechnisch gesicherte Erschließung (Entwässerungstechnische Stellungnahme) bei der Stadtentwässerung Schwerte GmbH (SEG) zu beantragen. Diese Bescheinigung ist Teil der Baugenehmigung.
Die Entwässerungsgebühren werden durch den Abwasserbetrieb Schwerte -AöR- (Liethstr. 36, 58239 Schwerte) erhoben und festgesetzt.
Dies ist ein externes Anliegen:
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