Zum Schuljahr 2026/2027 werden gemäß § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW- SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 01.10.2019 und 30.09.2020 geboren sind. Ich bitte Sie daher, Ihr Kind zur Einschulung anzumelden. Bitte nutzen Sie dazu den Button ganz unten "Service jetzt starten (Anmeldung notwendig)"
Ihr Kind hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS) in der zur Zeit gültigen Fassung Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch.
Über die endgültige Aufnahme Ihres Kindes wird aus schulorganisatorischen Gründen frühestens im Januar 2026 entschieden. Bis dahin kann Ihnen weder die Schule noch die Schulverwaltung Auskunft darüber geben, ob Ihr Kind an der gewählten Schule tatsächlich angenommen wird. Ich bitte Sie daher, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Sobald die Entscheidung über die endgültige Aufnahme getroffen wurde, werden Sie selbstverständlich von der jeweiligen Schulleitung darüber informiert.
Über die Tage der offenen Tür und deren Ablauf können Sie sich auf den Homepages der Schwerter Grundschulen informieren:
Grundschule | Homepage | Tag der offenen Tür | ||
Albert-Schweitzer-Schule, Wittekindstraße 20 | https://ass.schwerte.de | 13.09.2025 mit anschließender Führung durch das neue Schulgebäude | ||
Evangelische Grundschule Ergste, Am Derkmannsstück 29 | https://gse-schwerte.de | 27.09.2025 | ||
Friedrich-Kayser-Schule, Eintrachtstraße 10 | https://fks.schwerte.de | 20.09.2025 | ||
Grundschule Villigst, Schulstraße 12 | https://grundschule-villigst.de | 20.09.2025 | ||
Heideschule, Heidestraße 77 | https://heideschule-schwerte.de | 20.09.2025 | ||
Lenningskampschule, Am Lenningskamp 2 | https://lenningskampschule.schwerte.de | hat bereits statt gefunden | ||
Reichshofschule, Meinerweg 8 | https://reichshofschule-schwerte.de | hat bereits statt gefunden |
Sollte der Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Kindes und der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer betragen, ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Schülerfahrtkosten. Wird eine andere, als die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule besucht, werden die Schülerfahrtkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule anfallen würde. Das bedeutet für Sie, liegt die nächstgelegene öffentliche Gemeinschaftsgrundschule weniger als zwei Kilometer von der Wohnung des Kindes entfernt, werden keine Schülerfahrtkosten übernommen, selbst wenn die tatsächlich besuchte Schule weiter entfernt sein sollte. Diese Regelung entfällt natürlich, wenn Ihr Kind aus schulorganisatorischen Maßnahmen an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wird. Sobald über die Aufnahme entschieden worden ist, können Sie den Antrag digital über das Serviceportal der Stadt Schwerte https://service-portal.schwerte.de Schülerfahrtkosten - Grundschule (Antrag auf Übernahme), stellen. Die Entscheidung über die Übernahme der Schülerfahrkosten wird nach Antragstellung ausschließlich durch die Stadt Schwerte als Schulträger getroffen.
Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von der Schulleitung Ihrer Erstwunsch-Grundschule zu einem Gespräch eingeladen. Diese Einladung bedeutetnicht automatisch, dass Ihr Kind auch an dieser Schule aufgenommen wird.
Über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung werden Sie vom Gesundheitsamt des Kreises Unna informiert.
Sollten Sie vorab noch Fragen zum Anmeldeverfahren haben, stehen Ihnen selbstverständlich sowohl die jeweilige Schulleitung als auch ich als zuständige Mitarbeiterin des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Tanja
Langfeld
Standard
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
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08:00 - 12:00 Uhr
Zum Schuljahr 2026/2027 werden gemäß § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW- SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 01.10.2019 und 30.09.2020 geboren sind. Ich bitte Sie daher, Ihr Kind zur Einschulung anzumelden. Bitte nutzen Sie dazu den Button ganz unten "Service jetzt starten (Anmeldung notwendig)"
Ihr Kind hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS) in der zur Zeit gültigen Fassung Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich für diese Schulart gebildet hat.
Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.
Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch.
Über die endgültige Aufnahme Ihres Kindes wird aus schulorganisatorischen Gründen frühestens im Januar 2026 entschieden. Bis dahin kann Ihnen weder die Schule noch die Schulverwaltung Auskunft darüber geben, ob Ihr Kind an der gewählten Schule tatsächlich angenommen wird. Ich bitte Sie daher, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.
Sobald die Entscheidung über die endgültige Aufnahme getroffen wurde, werden Sie selbstverständlich von der jeweiligen Schulleitung darüber informiert.
Über die Tage der offenen Tür und deren Ablauf können Sie sich auf den Homepages der Schwerter Grundschulen informieren:
Grundschule | Homepage | Tag der offenen Tür | ||
Albert-Schweitzer-Schule, Wittekindstraße 20 | https://ass.schwerte.de | 13.09.2025 mit anschließender Führung durch das neue Schulgebäude | ||
Evangelische Grundschule Ergste, Am Derkmannsstück 29 | https://gse-schwerte.de | 27.09.2025 | ||
Friedrich-Kayser-Schule, Eintrachtstraße 10 | https://fks.schwerte.de | 20.09.2025 | ||
Grundschule Villigst, Schulstraße 12 | https://grundschule-villigst.de | 20.09.2025 | ||
Heideschule, Heidestraße 77 | https://heideschule-schwerte.de | 20.09.2025 | ||
Lenningskampschule, Am Lenningskamp 2 | https://lenningskampschule.schwerte.de | hat bereits statt gefunden | ||
Reichshofschule, Meinerweg 8 | https://reichshofschule-schwerte.de | hat bereits statt gefunden |
Sollte der Schulweg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Kindes und der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer betragen, ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Schülerfahrtkosten. Wird eine andere, als die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule besucht, werden die Schülerfahrtkosten vom Schulträger der besuchten Schule nur bis zur Höhe des Betrages übernommen, der beim Besuch der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule anfallen würde. Das bedeutet für Sie, liegt die nächstgelegene öffentliche Gemeinschaftsgrundschule weniger als zwei Kilometer von der Wohnung des Kindes entfernt, werden keine Schülerfahrtkosten übernommen, selbst wenn die tatsächlich besuchte Schule weiter entfernt sein sollte. Diese Regelung entfällt natürlich, wenn Ihr Kind aus schulorganisatorischen Maßnahmen an der nächstgelegenen Schule abgelehnt wird. Sobald über die Aufnahme entschieden worden ist, können Sie den Antrag digital über das Serviceportal der Stadt Schwerte https://service-portal.schwerte.de Schülerfahrtkosten - Grundschule (Antrag auf Übernahme), stellen. Die Entscheidung über die Übernahme der Schülerfahrkosten wird nach Antragstellung ausschließlich durch die Stadt Schwerte als Schulträger getroffen.
Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von der Schulleitung Ihrer Erstwunsch-Grundschule zu einem Gespräch eingeladen. Diese Einladung bedeutetnicht automatisch, dass Ihr Kind auch an dieser Schule aufgenommen wird.
Über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung werden Sie vom Gesundheitsamt des Kreises Unna informiert.
Sollten Sie vorab noch Fragen zum Anmeldeverfahren haben, stehen Ihnen selbstverständlich sowohl die jeweilige Schulleitung als auch ich als zuständige Mitarbeiterin des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Bei der Anmeldung können Sie einen Erst- und Zweitwunsch der Grundschule wählen.
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