Anliegen A - Z

Einschulung für Schulanfänger*innen

Zum Schuljahr 2027/2028 werden gemäß § 35 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Schulgesetz NRW- SchulG) in der zurzeit gültigen Fassung alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren sind. Ich bitte Sie daher, Ihr Kind bis zum 15.09.2026 zur Einschulung anzumelden.

Ihr Kind hat gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS) in der zurzeit gültigen Fassung Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. 

Bei freien Kapazitäten kann die Schule darüber hinaus auch weitere Kinder aufnehmen. 

Im Falle von Anmeldeüberhängen führt die Schule ein Auswahlverfahren unter den jeweiligen Kindern durch.   

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Kind an der Evangelischen Grundschule Ergste zur Einschulung anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Bekenntnisschule, weswegen dort zunächst vorrangig Kinder aufgenommen werden, die dieser Konfession angehören, sowie nicht evangelische Kinder, deren Eltern wünschen, dass sie nach den Grundsätzen dieses Glaubens unterrichtet und erzogen werden. Erst anschließend werden im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen.

Sollten Sie bei der Anmeldung zur Einschulung nicht Ihre nächstgelegene Schule wählen, so geben Sie bitte einen Zweitwunsch an. 

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass im Falle einer Ablehnung an der von Ihnen gewählten Schule (nächstgelegene Schule oder Wunschschule, die nicht nächstgelegene Schule ist) die Aufnahme an einer anderen Schule nur erfolgen kann, wenn diese Schule zu diesem Zeitpunkt über freie Kapazitäten verfügt. 

Verfügbare freie Schulplätze werden Ihnen im Bedarfsfall mitgeteilt.

Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von der Schulleitung der von Ihnen gewählten Grundschule zu einem Gespräch eingeladen. Diese Einladung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Kind an dieser Schule aufgenommen wird. 

Die Einladung zur schulärztlichen Untersuchung bekommen Sie separat vom Gesundheitsamt des Kreises Unna.

Die Aufnahme- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich Mitte Dezember 2026 verschickt. Bis dahin kann Ihnen weder die Schule noch die Schulverwaltung Auskunft darüber geben, ob Ihr Kind an der gewählten Schule tatsächlich aufgenommen wird. Ich bitte Sie daher, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.

tanja.langfeld(at)stadt-schwerte.de

Rathaus I


Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr