Anliegen A - Z

Einmalige Beihilfe nach dem SGB XII

Über die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt hinaus wird ein im Einzelfall bestehender Bedarf durch einmalige Leistungen abgedeckt. Dies gilt für

  • die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • die Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen

Einmalige Leistungen können auch Personen erhalten, die zwar nicht laufend hilfebedürftig sind, jedoch den notwendigen Bedarf an einmaligen Leistungen nicht voll aus eigener Kraft bestreiten können.

Für erwerbsfähige Personen ist das Jobcenter zuständig.

  • Personalausweis
  • Nachweis über die Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen)
  • Vermögensnachweise
  • ggfls. weitere einzelfallabhängige Unterlagen

Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) 

  • Delegationssatzung und Richtlinien des Kreises Unna
Sara.Langfeld(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-235
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Rathaus am Stadtpark

Raum: 113
Rathaus - Am Stadtpark 1
58239 Schwerte
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Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung
Buchstaben "A-Kü"
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0 23 04 / 104-287
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sabine.voss(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-413
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Buchstaben "O - Schl, Ste - Z"
daniela.bergkemper(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-278
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0 23 04 / 104-309
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