Nach der Entscheidung des Landestages vom 03.12.2009 ist die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten zum 28. Dezember 2009 übertragen worden. Die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners geht auf die entsprechende EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden. Dienstleister können dort künftig aus einer Hand umfangreiche Informationen erhalten, sich beraten und das Verwaltungsverfahren zur Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistung abwickeln lassen. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt alle erforderlichen Antragsformalitäten entgegen und gibt diese an die einzelnen zuständigen Stellen weiter.
Dies ist ein externes Anliegen:
Weiter zum Einheitlichen Ansprechpartner (Land NRW)
Nach der Entscheidung des Landestages vom 03.12.2009 ist die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten zum 28. Dezember 2009 übertragen worden. Die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners geht auf die entsprechende EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden. Dienstleister können dort künftig aus einer Hand umfangreiche Informationen erhalten, sich beraten und das Verwaltungsverfahren zur Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistung abwickeln lassen. Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt alle erforderlichen Antragsformalitäten entgegen und gibt diese an die einzelnen zuständigen Stellen weiter.
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