Anliegen A - Z

Eheschließung (Anmeldung)

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist nur bei dem Standesamt möglich, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, so wird das für die Anmeldung zuständige Standesamt dem Eheschließungsstandesamt Ihre Unterlagen nach Prüfung der Ehevoraussetzungen zusenden.

Da die Anmeldung nur ein halbes Jahr gültig ist, ist sie erst maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Erst mit der offiziellen Anmeldung können Sie einen Termin für die Eheschließung beim Standesamt Schwerte reservieren lassen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist schriftlich möglich. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail unter standesamt(at)stadt-schwerte.de. Geben Sie in der E-Mail bitte zu beiden Folgendes an:

  • Ihre vollständigen Namen,
  • das Geburtsdatum,
  • Ihre Staatsangehörigkeit,
  • Ihren Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden),
  • falls Sie schon verheiratet waren: die Anzahl Ihrer bisherigen Ehen,
  • Ihre Meldeadresse des Erstwohnsitzes
  • falls Sie gemeinsame Kinder haben, deren Namen, Geburtsdaten und Geburtsorte

Falls Sie keine Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden, rufen Sie bitte an!

Das Standesamt erstellt anschließend die Anmeldung der Eheschließung und sendet Ihnen diese per E-Mail. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu erhalten, bekommen Sie die Anmeldung per Briefpost.
Mit der vorausgefüllten Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Liste der für die Anmeldung der Eheschließung und der damit zusammenhängenden Prüfung der Ehefähigkeit erforderlichen Unterlagen.
Die ausgedruckte ggf. ergänzte Anmeldung kann anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eine*r alleine beim Standesamt einreichen oder Sie können auch eine dritte Person beauftragen. Selbstverständlich können Sie auch gemeinsam die Anmeldeunterlagen einreichen.

Daneben ist es auch möglich die Ehe persönlich gemeinsam beim Standesamt während der Öffnungszeiten anzumelden. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter untern unter "Notwendige Unterlagen". Sollte diese persönliche Anmeldung eine*r von Ihnen alleine erledigen wollen, benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht, die Sie weiter unten unter "Formulare" finden.

Die Anmeldung und das Einreichen der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich.

Die Anmeldung und das Einreichen der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ist ab sofort auch digital und bequem von zu Hause aus möglich. Nutzen Sie das Formular unter “Formulare” und klicken Sie auf “Service jetzt starten”.

An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:

  • Freitag, den 02.05.2025
  • Freitag, den 30.05.2025
  • Freitag, den 20.06.2025
  • Montag, den 29.12.2025 bis Freitag, den 02.01.2026

Haben Sie Lust, Ihrem Hochzeitsfest ein besonders nachhaltiges und faires Ambiente zu geben? Hier finden Sie die Broschüre "Ja ich will - Nachhaltig und fair" als Download.

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen: 40,00 Euro
  • Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 Euro
  • Eheurkunde: 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Urkunde 6,00 Euro/Stück
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 12,00 Euro und jede gleichzeitig ausgestellte gleiche Abschrift 6,00 Euro/Stück
  • Aufnahme einer Eidesstattlichen Versicherung: 21,00 Euro
  • Ermäßigung:

    • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

    Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

Im Folgenden genannte Unterlagen sind dem Standesamt jeweils im Original vorzulegen.

Wenn Sie und Ihr*e Partner*in deutsche Staatsangehörige sind, in Deutschland geboren sind, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren, Ihren Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet haben und in Schwerte heiraten möchten, benötigen Sie jeweils

  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters vom Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollte Ihr Geburtsort Schwerte sein, benötigen Sie diese Urkunde nicht.
    Eine Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, mehrsprachige Geburtsurkunde oder ein Stammbucheintrag sind NICHT ausreichend.
  • Ihren Personalausweis

Falls Sie gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich

  • eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters jedes gemeinsamen Kindes, in der/dem Sie beide als Elternteile eingetragen sind

Falls ein*e Partner*in den Hauptwohnsitz zwar in Deutschland aber nicht in Schwerte gemeldet hat, benötigt er bzw. sie zusätzlich

  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes

Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und in Deutschland geschieden wurden, benötigen Sie zusätzlich

  • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Scheidung der Ehe vom Standesamt Ihres damaligen Eheschließungsortes.
    Sollte Ihr Eheregister bei dem Eheschließungsstandesamt noch nicht elektronisch geführt werden, benötigen Sie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich Ihr rechtskräftiges Scheidungsurteil. Den Rechtskraftvermerk finden Sie auf dem Urteil ("Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem…..")
    Falls der frühere Eheschließungsort Schwerte war, benötigen Sie diese Unterlagen nicht, da das Original-Eheregister

Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und Sie jetzt verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich

  • einen aktuellen beglaubigten Ausdruck des Eheregisters mit dem Vermerk über die Auflösung durch Tod.
    Sollte Ihr Eheregister bei dem Eheschließungsstandesamt noch nicht elektronisch geführt werden, benötigen Sie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich die Sterbeurkunde

In allen anderen Fällen, wenn Sie z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland geboren sind oder im Ausland geschieden wurden oder im Ausland leben und in weiteren Fällen, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen vorher bitte telefonisch oder besuchen Sie uns im Standesamt.
 

standesamt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
standesamt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
Details

Rathaus I

Raum: 015
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
standesamt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-361
Details

Rathaus I

Raum: 016
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
standesamt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
Details

Rathaus I

Raum: 018
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Heirat, Hochzeit, Aufgebot