Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist nur bei dem Standesamt möglich, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, so wird das für die Anmeldung zuständige Standesamt dem Eheschließungsstandesamt Ihre Unterlagen nach Prüfung der Ehevoraussetzungen zusenden.
Da die Anmeldung nur ein halbes Jahr gültig ist, ist sie erst maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Erst mit der offiziellen Anmeldung können Sie einen Termin für die Eheschließung beim Standesamt Schwerte reservieren lassen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist schriftlich möglich. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail unter standesamt(at)stadt-schwerte.de. Geben Sie in der E-Mail bitte zu beiden Folgendes an:
Falls Sie keine Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden, rufen Sie bitte an!
Das Standesamt erstellt anschließend die Anmeldung der Eheschließung und sendet Ihnen diese per E-Mail. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu erhalten, bekommen Sie die Anmeldung per Briefpost.
Mit der vorausgefüllten Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Liste der für die Anmeldung der Eheschließung und der damit zusammenhängenden Prüfung der Ehefähigkeit erforderlichen Unterlagen.
Die ausgedruckte ggf. ergänzte Anmeldung kann anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eine*r alleine beim Standesamt einreichen oder Sie können auch eine dritte Person beauftragen. Selbstverständlich können Sie auch gemeinsam die Anmeldeunterlagen einreichen.
Daneben ist es auch möglich die Ehe persönlich gemeinsam beim Standesamt während der Öffnungszeiten anzumelden. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter untern unter "Notwendige Unterlagen". Sollte diese persönliche Anmeldung eine*r von Ihnen alleine erledigen wollen, benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht, die Sie weiter unten unter "Formulare" finden.
Die Anmeldung und das Einreichen der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich.
An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:
Haben Sie Lust, Ihrem Hochzeitsfest ein besonders nachhaltiges und faires Ambiente zu geben? Hier finden Sie die Broschüre "Ja ich will - Nachhaltig und fair" als Download.
Im Folgenden genannte Unterlagen sind dem Standesamt jeweils im Original vorzulegen.
Wenn Sie und Ihr*e Partner*in deutsche Staatsangehörige sind, in Deutschland geboren sind, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren, Ihren Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet haben und in Schwerte heiraten möchten, benötigen Sie jeweils
Falls Sie gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich
Falls ein*e Partner*in den Hauptwohnsitz zwar in Deutschland aber nicht in Schwerte gemeldet hat, benötigt er bzw. sie zusätzlich
Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und in Deutschland geschieden wurden, benötigen Sie zusätzlich
Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und Sie jetzt verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich
In allen anderen Fällen, wenn Sie z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland geboren sind oder im Ausland geschieden wurden oder im Ausland leben und in weiteren Fällen, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen vorher bitte telefonisch oder besuchen Sie uns im Standesamt.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Simone
Asua-Honert
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Marion
Kranhold
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Susanne
Degwer
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie Ihre Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist nur bei dem Standesamt möglich, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, so wird das für die Anmeldung zuständige Standesamt dem Eheschließungsstandesamt Ihre Unterlagen nach Prüfung der Ehevoraussetzungen zusenden.
Da die Anmeldung nur ein halbes Jahr gültig ist, ist sie erst maximal sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich. Erst mit der offiziellen Anmeldung können Sie einen Termin für die Eheschließung beim Standesamt Schwerte reservieren lassen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist schriftlich möglich. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail unter standesamt(at)stadt-schwerte.de. Geben Sie in der E-Mail bitte zu beiden Folgendes an:
Falls Sie keine Möglichkeit haben eine E-Mail zu senden, rufen Sie bitte an!
Das Standesamt erstellt anschließend die Anmeldung der Eheschließung und sendet Ihnen diese per E-Mail. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine E-Mail zu erhalten, bekommen Sie die Anmeldung per Briefpost.
Mit der vorausgefüllten Anmeldung erhalten Sie eine individuelle Liste der für die Anmeldung der Eheschließung und der damit zusammenhängenden Prüfung der Ehefähigkeit erforderlichen Unterlagen.
Die ausgedruckte ggf. ergänzte Anmeldung kann anschließend zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eine*r alleine beim Standesamt einreichen oder Sie können auch eine dritte Person beauftragen. Selbstverständlich können Sie auch gemeinsam die Anmeldeunterlagen einreichen.
Daneben ist es auch möglich die Ehe persönlich gemeinsam beim Standesamt während der Öffnungszeiten anzumelden. Die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie weiter untern unter "Notwendige Unterlagen". Sollte diese persönliche Anmeldung eine*r von Ihnen alleine erledigen wollen, benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht, die Sie weiter unten unter "Formulare" finden.
Die Anmeldung und das Einreichen der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich.
An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:
Haben Sie Lust, Ihrem Hochzeitsfest ein besonders nachhaltiges und faires Ambiente zu geben? Hier finden Sie die Broschüre "Ja ich will - Nachhaltig und fair" als Download.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Im Folgenden genannte Unterlagen sind dem Standesamt jeweils im Original vorzulegen.
Wenn Sie und Ihr*e Partner*in deutsche Staatsangehörige sind, in Deutschland geboren sind, keine gemeinsamen Kinder haben, noch nie verheiratet waren, Ihren Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet haben und in Schwerte heiraten möchten, benötigen Sie jeweils
Falls Sie gemeinsame Kinder haben benötigen Sie zusätzlich
Falls ein*e Partner*in den Hauptwohnsitz zwar in Deutschland aber nicht in Schwerte gemeldet hat, benötigt er bzw. sie zusätzlich
Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und in Deutschland geschieden wurden, benötigen Sie zusätzlich
Falls Sie schon einmal in Deutschland geheiratet hatten und Sie jetzt verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich
In allen anderen Fällen, wenn Sie z.B. eine ausländische Staatsangehörigkeit haben oder im Ausland geboren sind oder im Ausland geschieden wurden oder im Ausland leben und in weiteren Fällen, erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen vorher bitte telefonisch oder besuchen Sie uns im Standesamt.
Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.
Sollte einer von Ihnen zur Anmeldung der Eheschließung verhindert sein, kann die Eheschließung auch eine/einer alleine anmelden. Wer nicht anwesend sein kann, füllt bitte das vorstehende Formular aus und gibt es der anmeldenden Person mit. Es wäre jedoch in jedem Fall besser, wenn Sie beide gemeinsam zur Anmeldung kommen. Wir besprechen mit Ihnen bereits bei der Anmeldung den Ablauf der Eheschließung, die Möglichkeiten der persönlichen Rede, des Sektempfanges, der musikalischen Untermalung usw.. Wer nicht zur Anmeldung kommen kann, muss vor der Trauung auf jeden Fall zum Standesamt kommen, damit ihm/ihr die Anmeldung noch vorgelesen werden kann. Dies sollte möglichst vor dem Tage der Eheschließung erfolgen, damit Fehler noch berichtigt werden können.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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