Ehegatten können bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen. Wurde bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung vor dem Standesbeamten nachgeholt werden.
Haben Sie im Ausland geheiratet, erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt, ob die dort gewählte Namensführung in Deutschland für Sie gültig ist.
Ehename kann der Geburtsname eines Ehegatten werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.
Durch diese Erklärung erhalten gemeinsame Kinder unter fünf Jahren automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen. Ältere Kinder können sich dieser Erklärung anschließen.
Solange die Ehe besteht, ist der gewählte Ehename unwiderruflich.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
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Mittwoch
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Simone
Asua-Honert
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Marion
Kranhold
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Susanne
Degwer
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Haben Sie im Ausland geheiratet, erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt, ob die dort gewählte Namensführung in Deutschland für Sie gültig ist.
Ehename kann der Geburtsname eines Ehegatten werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.
Durch diese Erklärung erhalten gemeinsame Kinder unter fünf Jahren automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen. Ältere Kinder können sich dieser Erklärung anschließen.
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