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Ehefähigkeitszeugnis

Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie dies benötigen erfahren Sie beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes.

Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das deutsche Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz gemeldet haben. Besteht kein Wohnsitz mehr in Deutschland, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der letzte inländischen Wohnsitz gemeldet war. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; gab es niemals oder nur vorübergehend im Inland einen Aufenthalt, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen steht.

Sind beide Verlobten Deutsche, reicht ein gemeinsames Ehefähigkeitszeugnis für beide aus. Für manche Staaten benötigt das Ehefähigkeitszeugnis zusätzlich noch eine Apostille durch die dafür zuständige Behörde. Ob eine Apostille verlangt wird, erfahren Sie beim Standesamt Ihres geplanten Heiratsortes. Für eine Apostille auf ein in Schwerte ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis ist der Regierungspräsident Arnsberg zuständig.

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist, also beide Verlobten Deutsche sind: 40,00 Euro
  • wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, also einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat: 66,00 Euro
  • Schecks und Postwertzeichen können als Zahlungsmittel leider nicht akzeptiert werden!
  • Es werden Unterlagen beider Verlobten benötigt.
  • Da die vorzulegenden Unterlagen individuell unterschiedlich sind, erfragen Sie die benötigten Unterlagen am besten bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt. Die Standesbeamtin wird Ihnen dann schriftlich geben, welche Unterlagen Sie benötigen.
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