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Bundesfreiwilligendienst

Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG 2011) und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) vom 28.04.2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht - und damit auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes - zum 01.07.2011 ausgesetzt und ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.

Bewerbung und Einstellung

Für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst besteht die Möglichkeit, im Jugendamt bzw. im Sozialamt (Flüchtlingsbezug) der Stadt Schwerte als anerkannte Einsatzstellen eingesetzt zu werden. Dort werden Sie über die verschiedenen Einsatzbereiche informiert. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Die Bewerbung sollte einen ausführlichen Lebenslauf enthalten und vor allem die Motive, die für die Wahl des Bundesfreiwilligendienstes bei der Stadt Schwerte ausschlaggebend sind. Eine Einstellung erfolgt über eine Vereinbarung mit dem Bund, nachdem die Bewerberin oder der Bewerber und die Stadt Schwerte einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag unterbreitet haben.

Bewerbungen können eingereicht werden.

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