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Bürger*innenanträge nach § 24 GO

Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW); umgangssprachlich „Bürger*innenantrag“

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden (§ 24 Gemeindeordnung NRW). Die Textform im Sinne des § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch ist hierfür ausreichend. Darüber hinaus muss der Antrag eine Angelegenheit betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt.

Die Anregung oder Beschwerde wird dann dem Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeschwerden zur Beratung vorgelegt. An der Sitzung des Ausschusses können die Beschwerdeführer*innen teilnehmen, werden hierzu gesondert eingeladen und erhalten in der Sitzung des Ausschusses die Gelegenheit, den Bürgerantrag persönlich zu erläutern.

Wer eine Anregung oder Beschwerde einreicht, wird über das Ergebnis der Entscheidung unterrichtet.

vera.hinrichs(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-212
Details

Rathaus I

Raum: 009/009a
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Kritik, Anregung, Beschwerde, Eingabe, Einwendung