Anliegen A - Z

Biotonnenverpflichtungserklärung (Eigenkompostierung)

Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.

In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.

Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn

  • die gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und
  • andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften

eingehalten werden.

Schadlos erfolgt diese, wenn

  • nach der Beschaffenheit der Abfall,
  • dem Ausmaß der Verunreinigungen und
  • der Art der Verwertung

Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.

tanja.loewenstein(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-392
Details

Rathaus II

Raum: 203
Konrad-Zuse-Str. 10
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr