Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Michael
Starzonek
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Uwe
Tembaak
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ursula
Benesch
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Tanja
Löwenstein
70_Verwaltung
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Es kann eine Eigenkompostierung beantragt werden, wenn die Verpflichtungserklärung (siehe unten) ausgefüllt über dieses Portal zugesandt wird.
In der Verpflichtungserklärung wird versichtert, dass die Eigenkompostierung (Verwertung von Abfällen) ordnungsgemäß und schadlos erfolgt.
Ordnungsgemäß erfolgt die Eigenkompostierung, wenn
eingehalten werden.
Schadlos erfolgt diese, wenn
Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, dabei ist besonders auf die Vermeidung von Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf zu achten.
Hier können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass Sie keine Biotonne benötigen, da eine Eigenkompostierung möglich ist.
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Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
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