Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz.
Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist.
Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben.
Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz.
Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist.
Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben.
Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Halil
Meral
33
Montag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Termin)
Dienstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:00 - 16:00 Uhr (Wartemarke)
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke) | 13:30 - 18:00 Uhr (Termin)
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Miriam
Cichon
33
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Michaela
Struwe
33
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Martina
Buhl
33
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr (Termin)
Donnerstag
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Freitag
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Petra
Zielony
33
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:00 - 12:00 Uhr (Wartemarke)
Filomena
Interlandi
33
Montag
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Freitag
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Brigitte
Osthoff
33
Montag
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Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz.
Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist.
Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben.
Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.
Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.
Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Bewohnerparkausweis stellen.
Tag | Uhrzeit |
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