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Bewohnerparkausweis (Antrag)

Wer in der Innenstadt mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Der Innenstadtbereich ist in drei Parkzonen unterteilt, für die Sie, als Bewohner, einen Parkausweis erhalten können, abhängig davon, in welchem Bereich Sie wohnen. Ein Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zum kostenfreien Parken in den ausgeschilderten Bereichen. Er garantiert aber keinen Parkplatz.

Erhalten kann jeder Bewohner nur einen Parkausweis für ein Fahrzeug, das auf seinen Namen zugelassen ist. Sollte aus versicherungstechnischen Gründen das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen sein oder ein Bewohner hat einen Dienstwagen, wird vom Fahrzeughalter eine schriftliche Bestätigung über das ausschließliche Nutzen des Fahrzeuges durch den Bewohner benötigt. Ein Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.

Für die Ausstellung des neuen Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, den alten Bewohnerparkausweis in jedem Fall vorzulegen, sofern er noch gültig ist.

Sofern es während der Gültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises zu einem Fahrzeugwechsel kommt, ist der Bewohnerparkausweis im Bürgerservice vorzulegen. Dieser wird dann gegen eine Gebühr von 8,00 Euro auf das neue Kennzeichen umgeschrieben.

Wichtig: Wenn der alte Bewohnerparkausweis nicht vorgelegt wird, obwohl dieser noch gültig ist, ist eine Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises nicht möglich.

  • Für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro erhoben. Wegen einer evtl. noch bestehenden Restgültigkeitsdauer des Bewohnerparkausweises wird die Gebühr bei vorzeitiger Rückgabe nicht erstattet. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren in der aktuell gültigen Fassung. 

Die anfallende Gebühr kann auch per ec-cash bezahlt werden.

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
  • ggf. alten noch gültigen Bewohnerparkausweis
  • ggf. Vollmacht
  • Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Bewohnerparkausweis stellen.

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