Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann dies auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
Eltern, Kinder, der Ehegatte oder Lebenspartner des im Ausland Verstorbenen haben die Möglichkeit, den Tod des Angehörigen auch in Deutschland nachbeurkunden zu lassen und so auch deutsche Sterbeurkunden zu bekommen. Dies ist dann möglich, wenn der Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt im Inland war, wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzstandesamt oder das Standesamt Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.
Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, Telefon 030 / 9 02 69-0, Fax 030 / 90 20 72 45, E-Mail Info.Stand1(at)labo.berlin.de.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Simone
Asua-Honert
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Marion
Kranhold
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Susanne
Degwer
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann dies auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden.
Eltern, Kinder, der Ehegatte oder Lebenspartner des im Ausland Verstorbenen haben die Möglichkeit, den Tod des Angehörigen auch in Deutschland nachbeurkunden zu lassen und so auch deutsche Sterbeurkunden zu bekommen. Dies ist dann möglich, wenn der Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wenn weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthalt im Inland war, wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzstandesamt oder das Standesamt Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.
Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, Telefon 030 / 9 02 69-0, Fax 030 / 90 20 72 45, E-Mail Info.Stand1(at)labo.berlin.de.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |