Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die gewünschte Anzahl der Sterbeurkunden aus.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Daneben sind jedoch auch Angehörige zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles berechtigt.
Zur mündlichen Anzeige von Sterbefällen außerhalb von Einrichtungen sind folgende Personen verpflichtet:
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.
Bei Unsicherheit über die vorzulegenden Unterlagen oder Fragen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Ermäßigung:
Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
Melanie
Schmidt
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Simone
Asua-Honert
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Montag
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Marion
Kranhold
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Susanne
Degwer
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Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Daneben sind jedoch auch Angehörige zur mündlichen Anzeige des Sterbefalles berechtigt.
Zur mündlichen Anzeige von Sterbefällen außerhalb von Einrichtungen sind folgende Personen verpflichtet:
Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.
Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.
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Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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