Michael
Bakhmatov
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Daniela
Werner
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Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind oder waren und kein gemeinsames Sorgerecht haben, haben das alleinige Sorgerecht und können eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (ehemals Negativtestat) erhalten.
Beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes wird ein Sorgeregister geführt. Wenn die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war, keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde und bisher keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vorliegt, kann der Mutter eine sogenannte Sorgerechtsbescheinigung, d.h. ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorge der Mutter (ehemals Negativtestat), ausgestellt werden. Diese Bescheinigung wird bei vielen Behörden, Schulen, Banken als Beleg für die alleinige elterliche Sorge verlangt.
Die Sorgebescheinigung wird von dem für den Wohnort des Kindes zuständigen Jugendamt ausgestellt.
Die Bescheinigungen werden in deutscher Sprache ausgestellt. Übersetzungen aller Art sind keine Leistung des Jugendamtes und sind durch einen Dolmetscher anzufertigen.
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