Jonas
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Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 207 “Feuerwehr Ergste” aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines 14-tägigen Aushangs der Planunterlagen im Rathaus der Stadt Schwerte durchzuführen. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel zu beteiligen. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Parallelverfahren innerhalb des Geltungsbereiches durchzuführen.
Die Kommunalagentur NRW hat im Brandschutzplan 2019 für den Standort Ergste ausgeführt, dass ein Grundstück zu erwerben ist, um anschließend einen Neubau zu errichten. Durch den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses wird somit der bisherige Standort in Ergste an der Kirchstraße aufgegeben. Dieses erfüllt aufgrund seiner Gebäudestruktur und der Gebäudesubstanz nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Zudem lassen sich im Bestand nicht die Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und die Jugendfeuerwehr unterbringen.
Auf der Fläche an der Letmather Straße Ecke Gillstraße, südlich der Justizvollzugsanstalt, soll ein eingeschossiger Baukörper mit einer Gesamtfläche von ca. 1.150 m² entstehen. Dieser beinhaltet neben den Garagen für die Feuerwehrautos auch Schulungs- und Lagerräume. Des Weiteren sind zwei Übungsflächen geplant. Die Erschließung erfolgt über die Letmather Straße mit zwei Ein- und Ausfahrten. Die nördliche Ein- und Ausfahrt dient dabei als Erschließung für Personenkraftwagen, die südliche Erschließung als „Alarmausfahrt“ für Feuerwehrautos.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte zu ändern. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Fläche einer Gemeinbedarfsnutzung mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zuzuführen.
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