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Bebauungsplan Nr. GE 4 "Am Wiesenberge", Teilaufhebung

In seiner Sitzung am 01.10.2025 hat der Rat der Stadt Schwerte beschlossen, zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. GE 4 „Am Wiesenberge“ der Stadt Schwerte das erforderliche Verfahren einzuleiten. Die Teilaufhebung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 4 BauGB. Die Teilaufhebung ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Offenlage zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. GE 4 „Am Wiesenberge“ der Stadt Schwerte erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 08.12.2025 bis einschl. 16.01.2026. Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Zeitraum im Planungsamt, Rathaus I, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte während folgender Zeiten einsehbar:

montags bis donnerstags           von 8:00 bis 16:00 Uhr
freitags                                           von 8:00 bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen z. B. schriftlich, elektronisch oder in Ausnahmefällen nach Terminvereinbarung auch zur Niederschrift im Planungsamt, Rathaus I, Ebene 4, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte, vorgebracht werden. Zu diesen Zeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit, Auskunft zu den Planinhalten zu bekommen. Ein Termin zur persönlichen Einsichtnahme kann unter der Rufnummer 02304/104-637 vereinbart werden.

Die Festsetzungen im betreffenden Teilbereich des Bebauungsplans sind nahezu vollständig realisiert worden, darüber hinaus wurden in dem Bereich aber sehr viele Gebäude oder Gebäudeteile außerhalb der Baugrenzen errichtet. Die Zulässigkeit weiterer Bauvorhaben kann dort somit auf Grundlage des geltenden Bebauungsplans nicht mehr ordnungsgemäß beschieden werden, wodurch es einer Teilaufhebung bedarf. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans können geplante Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB zugelassen werden, wodurch wieder eine geregelte Entscheidungsgrundlage für weitere Bauvorhaben bestehen wird. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplans können zudem Nachverdichtungen in Form von Erweiterungsbauten ermöglicht werden. Die Grundstruktur des Gebiets ändert sich durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht. 

Die Teilaufhebung erfolgt gem. § 13a Abs. 4 BauGB unter den Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 - 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Auf dieser Grundlage entfallen für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. GE 4 „Am Wiesenberge“ die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Umweltprüfung und der Umweltbericht.

stefanie.zaddach(at)stadt-schwerte.de

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