Jonas
Läcke
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Aylin
Vollmar
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Sevim
Öztürk
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Heike
Westerheide
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
David
Weber
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Katja
Amblank-Rohleder
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Stefanie
Zaddach
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
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Freitag
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Corinna
Breker
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Christina
Tobio Lemos
61
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr|und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Erderwärmung, wie im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart, auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen kurzfristig drastisch reduziert und perspektivisch bilanzielle Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, Öl und Gas, ist einer der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen. Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen tragen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine besondere Verantwortung in Europa. Neben der Klimakrise ist das Industrie- und Energieland Nordrhein-Westfalen besonders von der Energiekrise betroffen. Die Transformation zu einem Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien ist die einzige und zwingend notwendige Antwort auf beide Herausforderungen. Um die Klimaschutzziele des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen zu erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen zu erhalten und die Energiesouveränität und Versorgungssicherheit Deutschlands zu gewährleisten, ist ein stark beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden, was u.a. die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) erforderlich macht.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern. Vom 23. Juni bis 28. Juli 2023 bestand im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben. Das Ziel der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.