Anlagen ist die Gebäudeoberkante. Bezugspunkt für die Höhenentwicklung ist die Höhe über Normalhöhennull (NHN). 2) In den mit GE 1, GE 2, GE 3 und GE 4 gekennzeichneten Gewerbegebieten sind Abgrabungen bis auf eine minimale Höhe von 105,5 m über NHN sowie Aufschüttungen bis auf eine maximale Höhe von 108,0 [...] Für die mit gekennzeichnete Fläche ist die Neuanlage von Sukzessionsflächen geplant. Die Flächen sind mit extensivem Grünland (magere Blühwiese) einzusäen, zu pflegen (sporadische Mahd zur Beseitigung von Gehölzaufwuchs) und dauerhaft zu erhalten. Zur Abgrenzung des Gewerbegebietes sind für die mit [...] 0 m über NHN zulässig. 3) In dem mit GE 5 gekennzeichneten Gewebegebiet sind Abgrabungen bis auf eine minimale Höhe von 108,0 m über NHN sowie Aufschüttungen bis auf eine maximale Höhe von 112,0 m über NHN zulässig. Der Baugrund in dem mit GE 5 gekennzeichnten Gewerbegebiet ist auf mindestens 107,75 m
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Letzte Änderung: 08.03.2024