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  • Satzung
     
    Relevanz:
    6%

    wird das Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende in den Monaten Mai bis September zu folgenden Zeiten aufgehoben: a) freitags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr b) samstags von 20.00 Uhr bis sonntags 02.00 Uhr § 7 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen [...] Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende in den Monaten Mai bis September zu folgenden Zeiten aufgehoben: a) freitags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr b) samstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis sonntags 02.00 Uhr c) sonntags in der Zeit von 14.00 Uhr [...] durch Beschluss des Rates vom 06.05.2009 geänderte ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Westhofen Für das Schützenfest im Ortsteil Westhofen auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbades (Straße Am Gartenbad) wird das Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    7%

    Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in den amtlichen Bekanntmachungsblättern der Stadt Schwerte in Kraft. Die amtlichen Bekanntma- chungsblätter der Stadt Schwerte sind die Westf. Rundschau und die Ruhrnachrichten. Die ordnungs- behördliche Verordnung über [...] Satzung 32-50 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften in der Stadt Schwerte vom 14.07.1975 Aufgrund des § 18 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV) vom 20.04.1971 (GV NW 1971 S. 119) in Verbindung mit den §§ [...] §§ 1 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - vom 16.10.1956 (GV NW 1956 S. 289) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.10.1969 (GV NW 1969 S. 732) wird von der Stadt Schwerte als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    6%

    Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. § 5 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen Ausnahmen bezüglich der Stärke und der Dauer der Lärmbelästigungen im Einzelfall [...] Bereich ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen in folgenden Zeiten erlaubt: a) für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, b) für ein Veranstaltungswochenende in den Monaten Mai bis September freitags von 14:00 Uhr bis [...] Satzung 32-53 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Kirmessen, Jahrmärkten, Pannekaukenfesten und kulturellen Veranstaltungen in der Stadt Schwerte vom 10.04.1992 einschließ- lich des I. Nachtrages vom 23.03.2010 Aufgrund des § 9 Absatz 3 sowie des § 10 Absatz 4 des Gesetzes zum

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    4%

    Fassung und § 1 der Verordnung zur Durchführung des Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV NRW S. 383) hat der Rat der Stadt Schwerte am 05.11.2008 folgende Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im [...] Stimmschein nicht ersetzt und daher nicht zur Stimmabgabe in einem anderen als dem angegebenen Stimmraum berechtigt, 7. die Belehrung über die Beantragung eines Stimmscheins und die Übersendung von Unterlagen zur Stimmabgabe per Brief. (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis [...] kann. § 8 Abstimmungsheft/Informationsblatt (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Schwerte zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    7%

    Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in den amtlichen Bekanntmachungsblättern der Stadt Schwerte in Kraft. Die amtlichen Bekanntma- chungsblätter der Stadt Schwerte sind die Westf. Rundschau und die Ruhrnachrichten. Die ordnungs- behördliche Verordnung über [...] Satzung 32-50 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrstunde in den Gast- und Schankwirtschaften in der Stadt Schwerte vom 14.07.1975 Aufgrund des § 18 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV) vom 20.04.1971 (GV NW 1971 S. 119) in Verbindung mit den §§ [...] §§ 1 und 29 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - vom 16.10.1956 (GV NW 1956 S. 289) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.10.1969 (GV NW 1969 S. 732) wird von der Stadt Schwerte als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    6%

    Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt. § 5 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen Ausnahmen bezüglich der Stärke und der Dauer der Lärmbelästigungen im Einzelfall [...] Bereich ist die Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen in folgenden Zeiten erlaubt: a) für die Zeit der Frühjahrs- und Herbstkirmes in der Zeit von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr, b) für ein Veranstaltungswochenende in den Monaten Mai bis September freitags von 14:00 Uhr bis [...] Satzung 32-53 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnungszeiten von Kirmessen, Jahrmärkten, Pannekaukenfesten und kulturellen Veranstaltungen in der Stadt Schwerte vom 10.04.1992 einschließ- lich des I. Nachtrages vom 23.03.2010 Aufgrund des § 9 Absatz 3 sowie des § 10 Absatz 4 des Gesetzes zum

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
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    wird das Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende in den Monaten Mai bis September zu folgenden Zeiten aufgehoben: a) freitags von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr b) samstags von 20.00 Uhr bis sonntags 02.00 Uhr § 7 Die örtliche Ordnungsbehörde kann die zugelassenen [...] Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende in den Monaten Mai bis September zu folgenden Zeiten aufgehoben: a) freitags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr b) samstags in der Zeit von 19.00 Uhr bis sonntags 02.00 Uhr c) sonntags in der Zeit von 14.00 Uhr [...] durch Beschluss des Rates vom 06.05.2009 geänderte ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: § 1 Westhofen Für das Schützenfest im Ortsteil Westhofen auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbades (Straße Am Gartenbad) wird das Verbot von Betätigungen, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind, für ein Wochenende

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung
     
    Relevanz:
    4%

    Euro überstei- gen. Der Betriebsausschuss ist durch die Betriebsleitung über die Vergabe von Aufträgen bei Bauleistungen: ab 50.000,-- €, bei Lieferungen: ab 25.000,-- €, bei Gutachten und Planungsaufträgen: ab 2.500,-- € zu informieren. (3) Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom [...] Schwerte" wird die Stadt Schwerte durch die Betriebsleitung vertreten, sofern die Gemeindeordnung oder die Eigenbetriebsverordnung keine anderen Regelungen treffen. (2) Die Betriebsleitung unterzeichnet unter dem Namen des "Sondervermögen Bäder Schwerte" ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses, die übrigen [...] sowie zur Durchführung des Schulschwimmens vorzuhalten und zu verpachten. Das Sondervermögen darf alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte vornehmen sowie die Geschäftsanteile der Stadt Schwerte an Eigen- und Beteiligungsgesellschaften übernehmen, halten und verwalten. (3) Die Wahrnehmung von Aufgaben

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 08.03.2024
  • Satzung des Abwasserbetriebes Schwerte, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs-serungsanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwerte (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
     
    Relevanz:
    28%

    Grube) zuleiten, gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Ab- wasser – SüwVO Abw NRW). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, des § 56 Abs. 1 LWG NRW so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasser- beseitigung [...] öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs-serungsanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwerte (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) 70-33 - 1 - Satzung des Abwasserbetriebes Schwerte, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs- [...] Absatz 2 dieser Satzung die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. (8) Die Menge des übernommenen Abwassers wird mittels Arbeitsnachweisscheins dokumentiert. Die Eigentümerin oder der Eigentümer erhält eine Durchschrift des Nachweisscheins. (9) Die Grundstücksentwäss

    Dateityp: application/pdf

    Letzte Änderung: 04.03.2025
  • Satzung des Abwasserbetriebes Schwerte, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs-serungsanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwerte (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
     
    Relevanz:
    28%

    Grube) zuleiten, gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Ab- wasser – SüwVO Abw NRW). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, des § 56 Abs. 1 LWG NRW so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasser- beseitigung [...] öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs-serungsanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwerte (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) 70-33 - 1 - Satzung des Abwasserbetriebes Schwerte, Anstalt des öffentlichen Rechts über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwäs- [...] Absatz 2 dieser Satzung die Grundstücksentwässerungsanlage freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. (8) Die Menge des übernommenen Abwassers wird mittels Arbeitsnachweisscheins dokumentiert. Die Eigentümerin oder der Eigentümer erhält eine Durchschrift des Nachweisscheins. (9) Die Grundstücksentwäss

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    • Ortsrecht
    Letzte Änderung: 04.03.2025
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    • Titel (aufsteigend sortiert)
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