Mangels auf. Ist die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben worden, so teilt die Bauaufsichtsbehörde dies der Bauherrschaft mit. Mit der Durchführung der Beseitigung darf nicht vor Ablauf eines Monats begonnen werden nachdem die Bauaufsichtsbehörde die Anzeige bestätigt hat. Für die Eingangsbestätigung [...] genehmigungsbedürftig ist die Beseitigung von Anlagen, deren Errichtung nach § 62 Absatz 1 BauO NRW 2018 nicht genehmigungsbedürftig ist, freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m (Fußbodenoberkante über Geländeoberfläche)), sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind [...] sind, mit einer Höhe bis zu 10 m. Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt der Bauherrschaft den Eingang der Anzeige oder fordert sie im Fall einer unvo
Letzte Änderung: 15.04.2024