Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte 67-11 - 1 - Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte vom 19.11.1990 einschließlich des X. Nachtrages vom 12.04.2019 Aufgrund der §§ 7, 10 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für [...] 12.04.2019 geänderte Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Schwerte vom 19.11.1990 beschlos- sen: § 1 Gebührenpflicht, Gebührentarif (1) Für die Bestattung, Benutzung der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe, die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Stadt Schwerte, bei [...] Benutzung der Einrichtungen der städtischen Friedhöfe nach Bestellung Abstand genommen, sind die Gebührenschuldner verpflichtet, der Stadt Schwerte die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Vorbereitung für die Bestattung oder Benutzung der städtischen Friedhöfe entstanden sind. (3) Werden beantragte
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Letzte Änderung: 08.03.2024