ister, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Bescheinigung in Steuersachen der Wohngemeinde, ggf. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug bzw. Gründungsurkunde (bei Unternehmen in Gründung), evtl. Handelsregisterauszug, evtl. Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung
erteilt werden, soweit dies zum Betrieb der Wassergewinnungs- und -versorgungsanlage erforderlich und mit den Belangen des Wohls der Allgemeinheit verein- bar ist. (3) Vor den Entscheidungen über eine Befreiung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist von der Unteren Wasserbehörde eine Stellungnahme des Staatlichen
plan für außerplanmäßige sportliche und sonstige Veranstaltungen freizugeben oder für die Durch- führung von Instandsetzungsarbeiten zu sperren. Die Vereine sind - soweit möglich - hierüber vier Wochen vorher in Kenntnis zu setzen. Ansprüche gegen die Stadt auf Ersatz jeglicher Art beste- hen in diesen [...] Absätzen 1 - 3 können Nutzer von der Nutzung der Sportanlagen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen. Sofern Vereine betroffen sind, die dem Stadtsportverband Schwerte e.V. angehören, ist dieser vor der Entscheidung anzuhören. § 4 Haftung (1) Die Stadt übergibt den [...] Sportanlagen oder die dazugehörigen Nebenräume gebracht wer- den. (2) Die Stadt übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Abhandenkommen vereinseigener oder sonstiger Gegenstände und Geräte sowie privaten Eigentums. § 7 Ausübung des Hausrechts (1) Das Hausrecht in den Sportanlagen sowie in allen
plan für außerplanmäßige sportliche und sonstige Veranstaltungen freizugeben oder für die Durch- führung von Instandsetzungsarbeiten zu sperren. Die Vereine sind - soweit möglich - hierüber vier Wochen vorher in Kenntnis zu setzen. Ansprüche gegen die Stadt auf Ersatz jeglicher Art beste- hen in diesen [...] Absätzen 1 - 3 können Nutzer von der Nutzung der Sportanlagen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen. Sofern Vereine betroffen sind, die dem Stadtsportverband Schwerte e.V. angehören, ist dieser vor der Entscheidung anzuhören. § 4 Haftung (1) Die Stadt übergibt den [...] Sportanlagen oder die dazugehörigen Nebenräume gebracht wer- den. (2) Die Stadt übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Abhandenkommen vereinseigener oder sonstiger Gegenstände und Geräte sowie privaten Eigentums. § 7 Ausübung des Hausrechts (1) Das Hausrecht in den Sportanlagen sowie in allen
erteilt werden, soweit dies zum Betrieb der Wassergewinnungs- und -versorgungsanlage erforderlich und mit den Belangen des Wohls der Allgemeinheit verein- bar ist. (3) Vor den Entscheidungen über eine Befreiung nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist von der Unteren Wasserbehörde eine Stellungnahme des Staatlichen
Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen so- wie an anderen für jeden zugänglichen Orten. Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die [...] Internet verwendet werden. § 2 Steuerfreie Veranstaltungen Steuerfrei sind 1. Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen; 2. Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religions- gemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer
öffentlichen Lebens, aus Initiativen, Verbän- den, Vereinen und außerkommunalen Einrichtungen zu bestimmten Themen mit beratender Stim- me hinzuziehen. (9) Der Verwaltungsrat hat einmal im Jahr eine Veranstaltung durchzuführen, die Initiativen, Verbän- den, Vereinen und außerkommunalen Einrichtungen einen Er
öffentlichen Lebens, aus Initiativen, Verbän- den, Vereinen und außerkommunalen Einrichtungen zu bestimmten Themen mit beratender Stim- me hinzuziehen. (9) Der Verwaltungsrat hat einmal im Jahr eine Veranstaltung durchzuführen, die Initiativen, Verbän- den, Vereinen und außerkommunalen Einrichtungen einen Er
Vereinbarungen der Jugendämter mit den Kindertagespflegepersonen die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 8a Abs. 5 des SGB VIII sicherzustellen ist. Diese Verein- barung haben alle Kindertagespflegepersonen zu unterzeichnen. 2. Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung
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