Verwaltungsaufgaben der Bauordnung

Baulastenauskunft (Antrag)

Bei jedem Rechtsgeschäft mit einem Grundstück, insbesondere beim Kauf, ist es sinnvoll sich darüber zu informieren, ob und wie dieses mit Baulasten belastet ist.

Baulasten werden nicht wie Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch eingetragen, sondern hier bei der Stadt Schwerte in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig und bedarf eines Antrages, den Sie im Service-Portal der Stadt Schwerte finden.

Alternativ können Unternehmen eine Baulastenauskunft auch per Mail bei der zuständigen Stelle beantragen, die Gebühren werden im Nachgang berechnet.

Je Flurstück:

  • negativ (keine Eintragung): 30,00 Euro
  • positive Auskunft: 50,00 Euro pro Baulast, ab der 4. Baulast auf dem angefragten Grundstück erfolgt keine weitere Berechnung

Die Gebühren für den Online-Antrag werden Ihnen nach Bearbeitung mittels schriftlichem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

Bitte halten Sie während des Online-Antrages folgende Nachweise digital bereit:

  • Nachweis des „berechtigten Interesses" (wahlweise):
    • Vollmacht des*der Eigentümers*in/ Erbbauberechtigte*n
    • aktueller Grundbuchauszug oder Steuerbescheid
    • aktueller Grundsteuerbescheid
    • Auflassungsvormerkung
    • Kaufvertrag (aktuell)
    • Auftrag des Amtsgerichtes
  • Baulastenauskunft (Antrag)

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Baulasten werden nicht wie Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch eingetragen, sondern bei der Stadt Schwerte in einem separaten Baulastenverzeichnis geführt.

martina.schrubba(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-635
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Rathaus I

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Rathausstr. 31
58239 Schwerte
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Auszüge, Grundstücksbelastungen, Baulastenverzeichnis, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis