Schulen in Schwerte

Die Gemeinden sind im allgemeinen Träger der Schulen. Sie sind verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist.

Die Schulträger müssen weiterhin, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellen und unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Schwerter Schulen sowie weitere Informationen zur Aktion „Sicherer Schulweg", Schulaufnahme an Schulen, Schülerfahrtkosten, Offene Ganztagschule, Schülerschäden, Stadtschulpflegschaft., Schulentwicklungsplanung und zur Schulstatistik. 


Schüleraufnahme an Schulen

Es erfolgt die Ersterfassung aller Schulanfänger für die Einschulungen. Sie erhalten Informationen über die Aufnahme der Schulen insbesondere bei den Übergängen zu den weiterführenden Schulen.

0 23 04 / 104-687
Schulverwaltungsamt

Rathaus I

Raum: 114
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Schülerfahrtkosten

Die Stadt Schwerte übernimmt auf Antrag die Fahrkosten nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für den Schüler der

  • Klasse 1 - 4: mehr als 2 km,
  • Klasse 5 - 10: mehr als 3,5 km und
  • Stufe 11 -13: mehr als 5 km

beträgt.

Weiter zum Anliegen "Schülerfahrtkosten" 

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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Offene Ganztagsschule

Ab dem 01.08.2017 bieten alle Grundschulen neben der klassischen offenen Ganztagsbetreuung eine Betreuung im Rahmen der zeitsicheren Schule (Über-Mittag, längstens bis 14 Uhr) sowie eine Frühbetreuung an.

Weiter zum Anliegen "Offene Ganztagsschule"

0 23 04 / 104-602
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Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Schülersachschäden

Schadenbearbeitung in Fällen von

  • Diebstahl und Beschädigung von Schüler*inneneigentum sowie
  • Eigentum von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen.

Nachdem der Schaden bei der lehrenden bzw. der erziehenden Person gemeldet wurde, erhält der*die Geschädigte eine Schadensmeldung. Die ausgefüllte und unterschriebene Schadensmeldung ist bei der Einrichtung wieder einzureichen, damit der angegebene Schadenshergang bestätigt werden kann. Diese leitet die Schadensmeldung zur Bearbeitung an das Rechtsamt weiter.

Weiter zum "Merkblatt für Schülersachschäden oder Haftpflichtschäden"

0 23 04 / 104-485
Rechtsamt

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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Stadtschulpflegschaft

Schwerter Eltern schulpflichtiger Kinder haben sich zu einer offiziellen Interessenvertretung zusammengeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schwerter-eltern.de


Schulentwicklungsplanung

Schulträger sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und -arten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. In Schwerte gibt es derzeit einen gültigen Schulentwicklungsplan bis 2019/2020.

Weiter zum "Schulentwicklungsplan Schwerte" 

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Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

Schulstatistiken

Jedes Jahr wird zum 01.10. eine Schulstatistik erstellt, welche u.a. Auskunft gibt über

  • die Schüler*innenzahlen einer jeden Schwerter Schule,
  • Gesamtschüler*innenzahlen in Schwerte,
  • Aufteilung der Geschlechter und der Nationalitäten sowie
  • die Schüler*innenzahlenentwicklung.

Weiter zu den "Schulstatistiken der letzten Jahre"

2023 2022 2021 2020 2019 2018
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