Verwaltungsaufgaben der Bauordnung

Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Antrag)

Alle Genehmigungen für ein Bauvorhaben sind vom Bauherrn oder Eigentümer aufzubewahren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unterlagen verlorengehen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die im Archiv der Bauordnung vorhandenen Genehmigungsunterlagen einzusehen und ggf. Ablichtungen fertigen zu lassen.

  • Gemäß Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwerte (s.u.)
  • Legitimation (Vollmacht oder Eigentumsnachweis)
  • Antragsformular
martina.schrubba(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-635
Details

Rathaus I

Raum: 317
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:nur nach Vereinbarung
Dienstag:nur nach Vereinbarung
Mittwoch:nur nach Vereinbarung
Donnerstag:nur nach Vereinbarung
Freitag:nur nach Vereinbarung
Altakten, Bauarchiv