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Schicksale in Schwerte: Ludwig Tappe

von Alfred Hintz

 

Über sechs Jahrzehnte hielten sich in der Ruhrstadt hartnäckige Vermutungen und Befürchtungen über das Schicksal des Schwerters Ludwig Tappe. Sie konnten schließlich durch die Akten des Bundesarchivs Berlin bestätigt werden: Ludwig Tappe bezahlte seine politische Gegnerschaft zur Nazi-Diktatur mit seinem Leben. Er wurde im Sommer 1943 vor dem Volksgerichtshof Berlin wegen Hoch- und Landesverrat sowie Feindbegünstigung angeklagt und zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde im Oktober des Jahres in Brandenburg an der Havel vollstreckt.

 

Ludwig Tappe hatte zwei sowjetrussischen Kriegsgefangenen auf der Straße eine kleine Blechschachtel mit einem unter Tabak und Zigarettenblättchen versteckten Zettel zugeschoben. Darauf stand – an die Adresse der Russen gerichtet – u.a. „Verliert nicht die Kräfte und verliert auch nicht den Mut. Schont die Kräfte zum letzten Kampf. Bis zu unserer Befreiung sind nur noch gezählte Tage.“ Die beiden Russen übergaben diesen Zettel jedoch später ihrem Aufseher und der Stein kam ins Rollen. Tappe wurde verhaftet und angeklagt. Die Richter am Volksgerichtshof Berlin werteten die Notiz in ihrer Urteilsbegründung dahingehend, Tappe habe den Kriegsgefangenen seine kommunistische Gesinnung mitteilen, sie über die seiner Ansicht nach bevorstehende Niederlage Deutschlands aufklären und für den von ihm erwarteten letzten Kampf zum Sieg des Bolschewismus in Deutschland vorbereiten wollen.

 

Bei der von Tappe verfaßten „Hetzschrift“ (O-Ton Gericht) handelte es sich um einen längeren Text. Auszugsweise heißt es darin mit Blick auf den Frontverlauf 1943: „Es nähert sich die Stunde der Vergeltung über den blutigen Faschismus...Unser Heer (die „Rote Armee“, der Verf.) marschiert erfolgreich vorwärts...Die Front steht so: Leningrad, Wilikije-Luki, Kursk, Rostow. Vom Kaukasus sind die Deutschen schon vertrieben...Genossen, ballen wir fest die Hände und warten wir auf die Stunde unserer Befreiung, die näher und näher kommt...Es lebe die sozialistische Revolution.“

 

Da Tappe kein Russisch sprach, überredete er eine junge Bekannte, die etwas über 16 Jahre alte Sokolowa, für ihn die Mitteilung in russischer Sprache niederzuschreiben. Das Mädchen war mit seiner Mutter aus der Sowjetunion – angeblich freiwillig – zur Arbeit nach Deutschland gekommen. Gleichzeitig versuchte Tappe nach Überzeugung des Gerichts, das Mädchen im kommunistischen Sinne zu beeinflussen. Während er ihr den Wortlaut diktierte, ließ er auf seinem Grammophon zwei- bis dreimal die „Internationale“ ablaufen. Und zwar leise, damit es die Nachbarn nicht hören konnten. Er erzählte ihr, er sei während des Ersten Weltkrieges in russischer Kriegsgefangenschaft gewesen und dort gut behandelt worden. Später wolle er wieder in die Sowjetunion. Er und seine Schwerter Freunde grüßten mit geballter Faust und anstelle des „Führergrußes“ sagten sie „Guten Tag.“

 

Ludwig Tappe wurde im Ersten Weltkrieg zweimal verwundet und mit dem EK.II. ausgezeichnet. Von 1931 bis zum Frühjahr 1933 war er Mitglied des kommunistischen Kampfbundes gegen den Faschismus. Außerdem noch im Frühjahr 1933 Mitglied des Rotfrontkämpferbundes (RFB). Wegen seiner Zugehörigkeit zum RFB. sowie wegen seiner Betätigung in der von den Nazionalsozialisten verbotenen politischen Organisation wurde er im September 1934 zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

In einem Schreiben des Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof an den Reichsjustizminister wird mitgeteilt, die erkannte Todesstrafe sei am 25. Oktober 1943 vorschriftsmäßig und ohne Zwischenfall vollstreckt worden. Der Reichsminister der Justiz bat, von einer Bekanntmachung der Hinrichtung in der Presse oder durch Anschlag abzusehen.

 

Ludwig Tappe, Nordwall 2, war bei seiner Hinrichtung durch das Fallbeil 47 Jahre alt. Er war verheiratet und hatte einen damals 15jährigen Sohn.

 

 

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Ludwig Tappe

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