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Schicksale in Schwerte:
Die Familien Sternberg und Spiegel

von Alfred Hintz

 

Im Sommer des Jahre 1942, am 27. Juli, pochte die Gestapo an die Haustür des Viehhändlers Emil Sternberg, Sedanstraße 5 (Eintrachtstraße). Mit Emil Sternberg (79), seiner Frau Rika (66) und Tochter Margarete (43) wurden „abgeholt“: Emma Spiegel, geb. Sternberg (40) ), der Viehhändler Isidor Spiegel (46), deren Kinder, die 15jährige Edith Spiegel und der zwölfjährige Richard Siegfried Spiegel.

 

Sie wurden nach einer eidesstattlichen Versicherung der Sternberg-Tochter Elisabeth Cohen sowie des Leiters des damaligen Schwerter Bankvereins Ernst Heuvemann in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und kehrten nicht mehr zurück. Alle wurden durch Beschluß des Amtsgerichtes Schwerte vom 4. Februar 1949 für tot erklärt. Die jüngere Tochter des Ehepaars Sternberg, Elisabeth Cohen, (geb. 14. 11. 1897 in Schwerte) war mit ihrem Ehemann bereits im Dezember 1938 nach Holland emigriert. Dort wohnte sie in Oegstgeest bei Leiden, Emmalaan 52.

 

Wie Elisabeth Cohen von Augenzeugen berichtet wurde und wie sie vor dem Amt für Wiedergutmachung geltend machte, mußten ihre Eltern bei der Deportation ihr gesamtes Hab und Gut im Stich lassen. Das Haus sei restlos ausgeplündert und die Zimmer zwangsweise vermietet worden. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten habe sich, so Elisabeth Cohen weiter, der Erlös aus der von ihrem Vater betriebenen Viehhandlung so verringert, daß er gezwungen gewesen sei, das Geschäft im Jahre 1937 zu liquidieren.

 

Ihrem Vater sei es aber noch gelungen, einen Geldbetrag von 60 000 Reichsmark vor der Entziehung durch die damaligen Machthaber insofern zu retten, als er diesen Betrag einem Otto Op den Winkel zu treuen Händen übergeben habe. Otto op den Winkel habe von diesem Betrag je 5 000 RM auf Sparkonten seiner vier Kinder eingezahlt, den Restbetrag von 40 000 RM versteckt. Nach dem Krieg habe er die Sparkassenbücher und den Barbetrag an ihren Bevollmächtigten ausgehändigt, der den Betrag dann wiederum bei der Sparkasse in Schwerte auf ein Sparkonto „Emil Sternberg“ anlegte. Durch die Währungsreform 1948 erhielt Elisabeth Cohen aber nur einen Bruchteil der Summe ausgehändigt. „Der spätere Währungsschaden ist nicht verfolgungseigentümlich“ entschied das Amt für Wiedergutmachung und könne daher „in diesem Verfahren keine Berücksichtigung finden.“

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