Die Stadt Schwerte stellt den Bürgersaal im Rathaus I für Veranstaltungen gegen Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung, wobei das Nutzungsverhältnis im einzelnen durch einen Mietvertrag geregelt wird.
Die Miete ist nach Nutzungsarten festgelegt. Bei Veranstaltungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und von Organen städtischer Beteiligungen kann auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % des regulären Mietentgeltes gewährt werden.
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Bürgersaal
Rathaus I
Rathausstraße
Weitere Auskünfte
Stadt Schwerte
Tel.: 0 23 04/104-0
Mietvertrag
Mietbestimmungen und Mietvertrag als PDF zum Runterladen