Die Stadt Schwerte stellt die verglaste Halle im Erdgeschoß des Alten Rathauses (Ruhrtal-Museum) auf Antrag auch außerkommunalen Gruppen oder Personen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung beim Ruhrtalmuseum schriftlich zu beantragen. Das Nutzungsverhältnis wird durch einen Mietvertrag auf der Basis der Nutzungsordnung vom 21.12.1998 geregelt.
Das Entgelt wird nach Nutzungsarten festgelegt. Angefangene Stunden werden prozentual berechnet. Für Vor- und Nachbereitungszeiten werden je angefangene Stunde abgerechnet.
Bei Dauernutzungsverhältnissen sowie Ganztages- und Mehrtagesnutzungen können ermäßigte Nutzungsentgelte mit der Stadt vereinbart werden. In begründeten Einzelfällen kann auf die Forderung eines Entgeltes verzichtet werden. Über entsprechende Anträge entscheidet der Bürgermeister.
Bei Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen und städtischer Bediensteter erhöht sich das Entgelt je angefangene Stunde oder es wird eine Pauschale berechnet. Es stehen zur Verfügung: Flügel, Bestuhlung, Dia- oder Filmprojektor sowie Leinwand, Aufsichtskraft der Museumsmannschaft (außerhalb der regulären Öffnungszeiten), Medientechniker.
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