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Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. 

Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Auf Wunsch kann der Personalausweis schon vor Beginn der Personalausweispflicht (16 Jahre), frühestens jedoch mit 12 Jahren beantragt werden.

Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Abholung des Personalausweises
Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.

Statusabfrage für bestellte Personalausweise
Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

Aktivierung des Online-Ausweises
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online hier erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier. 

Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".

  • Ausstellung: 37,00 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Änderung der Online-Funktionen: 0,00 Euro

Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

  • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
  • Sind Sie
    • verheiratet,
      benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
      • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
    • ledig,
      benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
    • geschieden oder verwitwet,
      benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift und gegebenenfalls Scheidungsurteil und/oder Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Antragstellung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen.

    Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.
  • Hinweis: Bitte verwenden Sie beim Ausfüllen der Formulare nicht den Browser "Safari", da dieser nicht unterstützt wird.

    Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier

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