Flächennutzungsplan und Änderungen

Flächennutzungsplan, 11. Änderung "Freiflächenphotovoltaik"

Die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes “Freiflächenphotovoltaik” wurde im Amtsblatt der Stadt Schwerte am 27.03.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.

In seiner Sitzung am 29.09.2021 hat der Rat der Stadt Schwerte auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Freiflächenphotovoltaik“ einschließlich Begründung sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Offenlage der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwerte (FNP) mit der Begründung erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 2 und 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 28.05.2020 (BGBl. I S. 1041) über das Beteiligungsportal der Stadt Schwerte im Zeitraum vom 19.07.2021 bis einschl. 18.08.2021. 

Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

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