Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Der Bereich Bauordnung prüft die Vorraussetzungen und erteilt ggf. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Hinweis: alle Unterlagen bitte in 2-facher Ausfertigung (für jede gewünschte Mehrausfertigung bitte entsprechend mehr Pläne/Zeichnungen einreichen)
Hinweis: für jede Mehrausfertigung werden 30,00 Euro berechnet
Die alternative PDF-Version des Formulars zum Ausdrucken und Befüllen von Hand sowie Versand per Post erhalten Sie hier
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 14:00 - 17:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | nur nach Vereinbarung |