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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Schwerte (rechtsverbindlich)

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Verwaltung der Stadt Schwerte für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a VwVfG NRW ist eröffnet.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann elektronisch auf verschiedenen Wegen ersetzt werden. Die bei der Stadt Schwerte eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
  • Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig ist oder verarbeitet werden kann, setzen Sie sich bitte vorher mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in in Ihrer Angelegenheit in Verbindung.

Die Stadt Schwerte bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

torsten.kattwinkel(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-254
0 1 51 / 58 48 77 39
Details

Rathaus I

Raum: 008
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
Lars.Hoff(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-325
Details

Rathaus I

Raum: 005
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr