Sie können die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern, wenn Sie Ihren Namen nach deutschem Recht führen. Dazu ist die Beurkundung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen im Standesamt erforderlich. Sie müssen persönlich zum Standesamt kommen.
Damit haben Sie die Möglichkeit Ihren gebräuchlichen Vornamen an die erste Stelle zu rücken, um zu verhindern, dass etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften, den bisher an erster Stelle stehenden aber im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich wie Karl-Heinz oder Lisa-Marie muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden. Änderungen der Schreibweise oder das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist auch weiterhin nicht gestattet.
Sie können die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern, wenn Sie Ihren Namen nach deutschem Recht führen. Dazu ist die Beurkundung einer Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen im Standesamt erforderlich. Sie müssen persönlich zum Standesamt kommen.
Damit haben Sie die Möglichkeit Ihren gebräuchlichen Vornamen an die erste Stelle zu rücken, um zu verhindern, dass etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften, den bisher an erster Stelle stehenden aber im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich wie Karl-Heinz oder Lisa-Marie muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden. Änderungen der Schreibweise oder das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist auch weiterhin nicht gestattet.
Melanie
Schmidt
33_34
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Simone
Asua-Honert
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Susanne
Degwer
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Marion
Kranhold
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