Das Rechtsamt wickelt die Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A ab, soweit der Auftragswert einen Betrag von 3.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer überschreitet.
Mit dieser Regelung verfolgt die Stadt Schwerte das Ziel, das Vergabewesen zu vereinheitlichen und durch die zentrale Abwicklung der Verfahren zu optimieren. Ein weiterer Grund ist einerseits die Trennung von Objektplanung und -ausführung sowie andererseits die Ausschreibung, die Submission und die Vergabe des Auftrages. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Vorbeugung gegen Korruption geleistet.
Das Rechtsamt wickelt die Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A ab, soweit der Auftragswert einen Betrag von 3.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer überschreitet.
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Katrin
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