Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.
Simone
Asua-Honert
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Marion
Kranhold
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Susanne
Degwer
33_34
Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Daniela
Werner
51
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Michael
Bakhmatov
51
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Donnerstag
14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt vereinbaren Sie bitte einen Termin. Ohne Terminabsprache können Sie die Erklärung beim Standesamt abgeben.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 14:00 - 17:00 Uhr und nur nach Vereinbarung |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |