Vertriebene und Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten*innen und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihren Namen in eine deutsche Form bringen. Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern über die genauen Möglichkeiten.
Melanie
Schmidt
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag
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Susanne
Degwer
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Montag
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Simone
Asua-Honert
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Marion
Kranhold
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Vertriebene und Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten*innen und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihren Namen in eine deutsche Form bringen. Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern über die genauen Möglichkeiten.
Tag | Uhrzeit |
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Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung |
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