Anliegen A - Z

Spätaussiedler*innen - Namenserklärung

Vertriebene und Spätaussiedler*innen sowie deren Ehegatten*innen und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, können durch Erklärung beim Standesamt ihres Wohnortes ihren Namen in eine deutsche Form bringen. Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern über die genauen Möglichkeiten.

  • Geburtsurkunde im ausländischen Original
  • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
  • Registrierschein
  • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis
  • wenn Sie verheiratet oder verwitwet sind:
    • Heiratsurkunde im ausländischen Original und ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
    • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
  • wenn Sie geschieden sind:
    • Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. Ehescheidungsurkunde im ausländischen Original
    • zusätzlich: deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer
Melanie.Schmidt(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-349
Details

Rathaus I

Raum: 017
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
susanne.degwer(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-362
Details

Rathaus I

Raum: 018
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
simone.asua-honert(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-350
Details

Rathaus I

Raum: 015
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
marion.kranhold(at)stadt-schwerte.de
0 23 04 / 104-361
Details

Rathaus I

Raum: 016
Rathausstr. 31
58239 Schwerte
Öffnungszeiten
TagUhrzeit
Montag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr | und nach Vereinbarung
Spätaussiedler, Namensänderung, Vertriebene